Urlaub und Krankheit im Minijob: das steht dir zu
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- Im Minijob hast du die gleichen Rechte wie in Vollzeit.
- Bezahlter Urlaub: mindestens vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf deine Arbeitstage.
- Krank? Bis zu sechs Wochen Lohn, ab der fünften Woche im Job.
Wie viel Urlaub hast du?
Mindestens vier Wochen im Jahr (§ 3 BUrlG). Gezählt wird in Arbeitstagen, nicht in Stunden.
| Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage im Jahr |
|---|---|
| 1 | 4 |
| 2 | 8 |
| 3 | 12 |
Quelle: Minijob-Zentrale, Urlaubsanspruch.
Was gilt bei Krankheit?
- Sag sofort Bescheid. Am besten vor Arbeitsbeginn.
- Lohn bis zu sechs Wochen. Wenn du seit mindestens vier Wochen dort arbeitest (§ 3 EFZG).
- Gezahlt wird, was du gearbeitet hättest. Nicht weniger.
Und an Feiertagen?
Fällt dein Putztag auf einen Feiertag, bekommst du trotzdem deinen Lohn (§ 2 EFZG).
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Häufige Fragen
Wie rechne ich meine Urlaubstage aus?
Arbeitstage pro Woche × 24 : 6. Ein Tag pro Woche ergibt 4 Urlaubstage, zwei Tage 8.
Bekomme ich Lohn an Feiertagen?
Ja, wenn du an dem Tag sonst gearbeitet hättest (§ 2 EFZG). Nachholen musst du die Stunden nicht.
Muss der Haushalt das allein zahlen?
Nein: über die Umlage U1 bekommt er einen Teil des Lohns bei Krankheit erstattet. Das ist kein Grund, ihn dir zu verweigern.