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Selbstständig oder Minijob: was passt zu dir?

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Der Unterschied auf einen Blick

MinijobSelbstständig
AnmeldungMacht der HaushaltGewerbe, machst du
BezahlungLohn, mindestens 13,90 €Dein Preis, per Rechnung
Urlaub und KrankheitBezahltAuf deine Kosten
VersicherungUnfall über den HaushaltAlles selbst

Selbstständig: was du brauchst

  1. Gewerbe anmelden. Beim Gewerbeamt deiner Stadt.
  2. Krankenversicherung klären. Die zahlst du selbst.
  3. Rechnungen schreiben. Nur dann kann der Haushalt sie absetzen (§ 35a EStG).

Umsatzsteuer bei kleinem Umsatz: § 19 UStG.

Wann ist es Scheinselbstständigkeit?

Wenn du nur auf dem Papier selbstständig bist, aber wie eine Angestellte arbeitest.

Im Zweifel: Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Ratgeber schreibt das Team hinter Putzstunde, nach geltendem Recht. Fehler gefunden? Schreib uns über Kontakt.

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Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständige Umsatzsteuer berechnen?

Bei kleinem Umsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG). Frag dein Finanzamt.

Gilt der Mindestlohn auch für Selbstständige?

Nein, nur für Beschäftigte. Im Minijob sind es mindestens 13,90 € pro Stunde.

Woran erkenne ich Scheinselbstständigkeit?

Feste Zeiten, Anweisungen wie bei Angestellten und kaum eigene Kundschaft. Klarheit gibt die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung.