Selbstständig oder Minijob: was passt zu dir?
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- Minijob: der Haushalt meldet dich an, du hast Urlaub, Lohn bei Krankheit und Unfallschutz.
- Selbstständig: du meldest ein Gewerbe an, schreibst Rechnungen und versicherst dich selbst.
- Arbeitest du wie eine Angestellte, nur mit Rechnung, droht Scheinselbstständigkeit.
Der Unterschied auf einen Blick
| Minijob | Selbstständig | |
|---|---|---|
| Anmeldung | Macht der Haushalt | Gewerbe, machst du |
| Bezahlung | Lohn, mindestens 13,90 € | Dein Preis, per Rechnung |
| Urlaub und Krankheit | Bezahlt | Auf deine Kosten |
| Versicherung | Unfall über den Haushalt | Alles selbst |
Selbstständig: was du brauchst
- Gewerbe anmelden. Beim Gewerbeamt deiner Stadt.
- Krankenversicherung klären. Die zahlst du selbst.
- Rechnungen schreiben. Nur dann kann der Haushalt sie absetzen (§ 35a EStG).
Umsatzsteuer bei kleinem Umsatz: § 19 UStG.
Wann ist es Scheinselbstständigkeit?
Wenn du nur auf dem Papier selbstständig bist, aber wie eine Angestellte arbeitest.
Im Zweifel: Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Muss ich als Selbstständige Umsatzsteuer berechnen?
Bei kleinem Umsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG). Frag dein Finanzamt.
Gilt der Mindestlohn auch für Selbstständige?
Nein, nur für Beschäftigte. Im Minijob sind es mindestens 13,90 € pro Stunde.
Woran erkenne ich Scheinselbstständigkeit?
Feste Zeiten, Anweisungen wie bei Angestellten und kaum eigene Kundschaft. Klarheit gibt die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung.